aus den Sitzungen vom 30. August 2011 und
27. September 2011
Mitarbeiterbeurteilung des Lehrpersonals,
Änderung der Richtlinien
Aufgrund des Projekts "Belastung - Entlastung"
hat die Bildungsdirektion die Richtlinien zur alle vier Jahre
stattfindenden lohnwirksamen Mitarbeiterbeurteilung an der Volksschule
vereinfacht. Die Beurteilungsverantwortung kann mit Beschluss
der Schulpflege an die Schulleitung übertragen werden.
Mit der Übergabe der Beurteilungsverantwortung an die Schulleitung
wird ihre Führungsverantwortung gestärkt. Zugleich werden
die Lehrpersonen entlastet, da sie auf die Erstellung des Dossiers
„Unterricht und Planung“, in welchem sie Stellung
zu pädagogischen Fragen, Planungen und Zielsetzungen genommen
hatten, verzichten können. Dies ist möglich, da die
Schulleitung die Lehrpersonen in ihrem Schulalltag begleiten und
diese an jährlichen Mitarbeitergesprächen ihre Anliegen,
Vorstellungen und Ziele einbringen können.
Die Schulpflege freut sich, mit der Übergabe dieser Verantwortung
an die Schulleitungen einen weiteren Schritt für eine zeitgemässe
Volksschule mit klarer Aufteilung in strategischer und operativer
Ebene zu ermöglichen.
Anpassung des Sonderpädagogischen
Konzepts, Notengebung im IF-Bereich
Im Sinne einer einheitlichen Regelung der Beurteilungspraxis
im IF-Bereich wurde von der Fachkonferenz für Sonderpädagogik
ein Vorschlag ausgearbeitet, der sich abstützt auf das Zeugnisreglement
und auf die Richtlinien der Bildungsdirektion über die Beurteilung
von SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.
Neu wird das IF-Angebot in drei Stufen eingeteilt: 1. geringer
Förderbedarf, 2. mittlerer Förderbedarf, 3. hoher Förderbedarf
mit individuellen Lernzielvereinbarungen. Die Stufen 1 und 2 werden
mit einer Zeugnisnote benotet. Stufe 3 beinhaltet ein Schulisches
Standortgespräch zur Festlegung der individuellen Lernzielvereinbarung
und mit Beschluss auf Notenverzicht.
Die neue Regelung wurde in Absprache mit dem schulpsychologischen
Dienst und in Anlehnung an die Praxis anderer Gemeinden entwickelt.
Die Schulpflege genehmigt den Vorschlag. Das sonderpädagogische
Konzept der Schule Rüschlikon wird entsprechend angepasst.
Vernehmlassungen „Änderung
des Zeugnisreglements“ und „Reduktion der Lektionen
für die Schülerinnen und Schüler“.
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Belastung-Entlastung
im Schulfeld“ wurden vom Bildungsrat die Vernehmlassungen
„Änderung des Zeugnisreglements“ und „Reduktion
der Lektionen für die Schülerinnen und Schüler“
durchgeführt. Auch die Schulpflege Rüschlikon wurde
zur Stellungnahme eingeladen.
Durch eine Änderung des Zeugnisreglements soll einerseits
der Zeugnisrhythmus reduziert und andererseits in den sprachlichen
Fächern auf die Aussagen zu den einzelnen Teilbereichen in
jedem Zeugnis verzichtet werden. Diese Massnahmen sollen zu einer
Verminderung des Zeitaufwands für Lehrpersonen beitragen.
Die vom Ausschuss Schulaufsicht vorgeschlagene Stellungnahme,
dass der Zeugnisrhythmus nicht geändert und in den Zeugnissen
auf die Aussagen zu Teilbereichen der sprachlichen Fächer
nicht verzichtet werden soll, wird von der Schulpflege genehmigt.
Mit einer Reduktion der Lektionen für die Schülerinnen
und Schüler um eine oder zwei Wochenlektionen könnten
Lehrpersonen entlastet werden, ohne dass zusätzliche personelle
oder finanzielle Mittel beansprucht würden.
Die Schulpflege kommt zum Schluss, dass eine Entlastung der Lehrpersonen
nicht auf diesem Weg gesucht werden sollte und genehmigt die Stellungnahme
in diesem Sinn.
Diverses
Die Schulpflege bewilligt die Anschaffung von je einem
Visualizer für die Handarbeitszimmer im Schulhaus Moos und
Dorf im Betrag von rund Fr. 9‘048.--.
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