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Informationen aus der Schulpflege Rüschlikon

 

aus den Sitzungen vom 30. August 2011 und 27. September 2011

Mitarbeiterbeurteilung des Lehrpersonals, Änderung der Richtlinien
Aufgrund des Projekts "Belastung - Entlastung" hat die Bildungsdirektion die Richtlinien zur alle vier Jahre stattfindenden lohnwirksamen Mitarbeiterbeurteilung an der Volksschule vereinfacht. Die Beurteilungsverantwortung kann mit Beschluss der Schulpflege an die Schulleitung übertragen werden.

Mit der Übergabe der Beurteilungsverantwortung an die Schulleitung wird ihre Führungsverantwortung gestärkt. Zugleich werden die Lehrpersonen entlastet, da sie auf die Erstellung des Dossiers „Unterricht und Planung“, in welchem sie Stellung zu pädagogischen Fragen, Planungen und Zielsetzungen genommen hatten, verzichten können. Dies ist möglich, da die Schulleitung die Lehrpersonen in ihrem Schulalltag begleiten und diese an jährlichen Mitarbeitergesprächen ihre Anliegen, Vorstellungen und Ziele einbringen können.

Die Schulpflege freut sich, mit der Übergabe dieser Verantwortung an die Schulleitungen einen weiteren Schritt für eine zeitgemässe Volksschule mit klarer Aufteilung in strategischer und operativer Ebene zu ermöglichen.

Anpassung des Sonderpädagogischen Konzepts, Notengebung im IF-Bereich
Im Sinne einer einheitlichen Regelung der Beurteilungspraxis im IF-Bereich wurde von der Fachkonferenz für Sonderpädagogik ein Vorschlag ausgearbeitet, der sich abstützt auf das Zeugnisreglement und auf die Richtlinien der Bildungsdirektion über die Beurteilung von SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Neu wird das IF-Angebot in drei Stufen eingeteilt: 1. geringer Förderbedarf, 2. mittlerer Förderbedarf, 3. hoher Förderbedarf mit individuellen Lernzielvereinbarungen. Die Stufen 1 und 2 werden mit einer Zeugnisnote benotet. Stufe 3 beinhaltet ein Schulisches Standortgespräch zur Festlegung der individuellen Lernzielvereinbarung und mit Beschluss auf Notenverzicht.

Die neue Regelung wurde in Absprache mit dem schulpsychologischen Dienst und in Anlehnung an die Praxis anderer Gemeinden entwickelt. Die Schulpflege genehmigt den Vorschlag. Das sonderpädagogische Konzept der Schule Rüschlikon wird entsprechend angepasst.

Vernehmlassungen „Änderung des Zeugnisreglements“ und „Reduktion der Lektionen für die Schülerinnen und Schüler“.
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Belastung-Entlastung im Schulfeld“ wurden vom Bildungsrat die Vernehmlassungen „Änderung des Zeugnisreglements“ und „Reduktion der Lektionen für die Schülerinnen und Schüler“ durchgeführt. Auch die Schulpflege Rüschlikon wurde zur Stellungnahme eingeladen.

Durch eine Änderung des Zeugnisreglements soll einerseits der Zeugnisrhythmus reduziert und andererseits in den sprachlichen Fächern auf die Aussagen zu den einzelnen Teilbereichen in jedem Zeugnis verzichtet werden. Diese Massnahmen sollen zu einer Verminderung des Zeitaufwands für Lehrpersonen beitragen.

Die vom Ausschuss Schulaufsicht vorgeschlagene Stellungnahme, dass der Zeugnisrhythmus nicht geändert und in den Zeugnissen auf die Aussagen zu Teilbereichen der sprachlichen Fächer nicht verzichtet werden soll, wird von der Schulpflege genehmigt.

Mit einer Reduktion der Lektionen für die Schülerinnen und Schüler um eine oder zwei Wochenlektionen könnten Lehrpersonen entlastet werden, ohne dass zusätzliche personelle oder finanzielle Mittel beansprucht würden.

Die Schulpflege kommt zum Schluss, dass eine Entlastung der Lehrpersonen nicht auf diesem Weg gesucht werden sollte und genehmigt die Stellungnahme in diesem Sinn.

Diverses
Die Schulpflege bewilligt die Anschaffung von je einem Visualizer für die Handarbeitszimmer im Schulhaus Moos und Dorf im Betrag von rund Fr. 9‘048.--.