Nach kantonalen Vorgaben müssen die
Gemeinden ein sonderpädagogisches Angebot für Schülerinnen
und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen
zur Verfügung stellen. Die Schule Rüschlikon setzt ab
diesem Schuljahr die neue Verordnung über die sonderpädagogischen
Massnahmen um.
Der Grundsatz „Integration anstatt Separation“ wird
in Rüschlikon schon lange praktiziert. Schon seit mehr als
10 Jahren bildet die Integrative Schulungsform (ISF), heute nur
mehr Integrative Förderung (IF) genannt, das Kernstück
des sonderpädagogischen Angebots. Eine Förderlehrkraft
unterstützt das Kind gezielt beim Lernen, dies in enger Zusammenarbeit
mit der Lehrperson. Die Schule legt viel Wert auf individuelle
Förderung und bietet Gefässe an, die die ganzheitliche
Entwicklung und das eigenverantwortliche Lernen unterstützen.
Im Verlauf des letzten Schuljahres wurde das sonderpädagogische
Angebot neu überarbeitet und in einem umfassenden Konzept
festgehalten. Nebst der Integrativen Förderung durch schulische
Heilpädagoginnen, den schulinternen Therapien (Logopädie,
Psychomotorik und schulisch indizierte Psychotherapie) umfasst
das Angebot neu die Integrative Förderung im Kindergarten.
Frau Barbara Ruscelli und Frau Petra Loretan werden diese Aufgabe
übernehmen. Vor einem Jahr wurde die Einschulungsklasse aufgehoben
und im Gegenzug eine integrierte Einschulung angeboten, d.h. die
Kinder werden bei Bedarf in der 1. Klasse durch eine Förderlehrperson
unterstützt und gefördert. Das sonderpädagogische
Angebot umfasst zudem DaZ (Deutsch als Zweitsprache) für
fremdsprachige Kinder und Begabtenförderung ausserhalb der
Regelklasse. Das sonderpädagogische Konzept wurde von der
Schulpflege genehmigt und tritt ab Schuljahr 09/10 in Kraft. Mehr
unter www.schulerueschlikon.ch.
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