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„Umsetzung sonderpädagogische Massnahmen“

 

Nach kantonalen Vorgaben müssen die Gemeinden ein sonderpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zur Verfügung stellen. Die Schule Rüschlikon setzt ab diesem Schuljahr die neue Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen um.

Der Grundsatz „Integration anstatt Separation“ wird in Rüschlikon schon lange praktiziert. Schon seit mehr als 10 Jahren bildet die Integrative Schulungsform (ISF), heute nur mehr Integrative Förderung (IF) genannt, das Kernstück des sonderpädagogischen Angebots. Eine Förderlehrkraft unterstützt das Kind gezielt beim Lernen, dies in enger Zusammenarbeit mit der Lehrperson. Die Schule legt viel Wert auf individuelle Förderung und bietet Gefässe an, die die ganzheitliche Entwicklung und das eigenverantwortliche Lernen unterstützen.

Im Verlauf des letzten Schuljahres wurde das sonderpädagogische Angebot neu überarbeitet und in einem umfassenden Konzept festgehalten. Nebst der Integrativen Förderung durch schulische Heilpädagoginnen, den schulinternen Therapien (Logopädie, Psychomotorik und schulisch indizierte Psychotherapie) umfasst das Angebot neu die Integrative Förderung im Kindergarten. Frau Barbara Ruscelli und Frau Petra Loretan werden diese Aufgabe übernehmen. Vor einem Jahr wurde die Einschulungsklasse aufgehoben und im Gegenzug eine integrierte Einschulung angeboten, d.h. die Kinder werden bei Bedarf in der 1. Klasse durch eine Förderlehrperson unterstützt und gefördert. Das sonderpädagogische Angebot umfasst zudem DaZ (Deutsch als Zweitsprache) für fremdsprachige Kinder und Begabtenförderung ausserhalb der Regelklasse. Das sonderpädagogische Konzept wurde von der Schulpflege genehmigt und tritt ab Schuljahr 09/10 in Kraft. Mehr unter www.schulerueschlikon.ch.