| Aus der Sitzung vom 16. März 2010
Vernehmlassung Sonderpädagogisches
Konzept für den Kanton Zürich
Mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Neugestaltung
des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen ging die Verantwortung für den Sonderschulbereich
vollständig an die Kantone über. Die Bundesverfassung
(Art 197) verpflichtet die Kantone zur Übernahme der bisherigen
Leistungen der IV an die Sonderschulung, bis diese über kantonal
genehmigte Sonderschulkonzepte verfügen. Die Bildungsdirektion
hat in der Folge ein Sonderpädagogisches Konzept erarbeitet,
das auf den im 2006 verabschiedeten 10 Leitsätzen basiert,
welche teilweise bereits im Volksschulgesetz und in der Verordnung
über die sonderpädagogischen Massnahmen verankert sind.
Mit Beschluss des Regierungsrats vom 18. November 2009 wurde das
Konzept in die Vernehmlassung geschickt.
Die Schulpflege Rüschlikon beteiligt sich an der Vernehmlassung
und stimmt der von der RV Sonderpädagogik erarbeiteten Stellungnahme
zu.
Wiederanstellung von Ariane Oesch
Alder für 8 Lektionen im Schulhaus Moos per Schuljahr 2010/2011
Auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird eine Stelle als
Fachlehrperson an der 1. und 3. Klasse Moos frei. Nach einer Arbeitspause,
aufgrund der Geburt ihrer Tochter, konnte Ariane Oesch Alder (ehemalige
Klassenlehrperson im Schulhaus Moos) erfreulicherweise für
diese 8 Lektionen verpflichtet werden.
Klassen- und Sportlager, Erhöhung
der Leiterentschädigungen
Die geltenden Entschädigungsansätze sind seit Beginn
der 80er-Jahre unverändert geblieben. Ausserdem zeigt es
sich, dass es zunehmend schwierig wird, Lehrpersonen zu finden,
die bereit sind, während der Ferien Lager zu leiten. Auch
zeigt ein Vergleich mit anderen Gemeinden, dass die Entschädigungs-Ansätze
der Schule Rüschlikon sich am unteren Rand befinden.
Aufgrund dieser Erwägungen beschliesst die Schulpflege eine
Anpassung der Tagessätze wie folgt:
Klassenlager
Die Hauptleitung ist im Rahmen ihrer Anstellung als Lehrperson
entschädigt
Mitleitung Fr. 100.--, Koch Fr. 120.--, Küchenhilfe Fr. 100.--
Skilager
Hauptleitung Fr. 150.--, Mitleitung Fr. 100.--, Koch Fr. 120.--,
Küchenhilfe Fr. 100.--.
Diese Anpassungen werden rückwirkend per 1. Januar 2010 genehmigt.
Gemeinsame Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon
Studie, Bauplanung und Zweckverbandsstatuten, Schlussabrechnung
2009
Die Arbeiten 2009 für die Studie und die Zweckverbandsstatuten
schliessen mit einem Aufwand von Fr. 25'647.60 und für die
bauliche Planung von Fr. 6'514.20 ab.
Die Schlussabrechnung wird von der Schulpflege genehmigt.
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