| Aus der Sitzung vom 30. Juni 2009
Antrag auf definitive Einführung
der Schulsozialarbeit
Im 2006 beschloss die Schulpflege, die Schulsozialarbeit
für 2 ½ Jahre versuchsweise einzuführen.
Im Sommer 2008 wurde eine Evaluation von der Hochschule Luzern,
Soziale Arbeit, durchgeführt und es hat sich gezeigt, dass
sich die Schulsozialarbeit in Rüschlikon gut etabliert hat.
Rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler haben
bereits einmal eine Beratung in Anspruch genommen. Ebenfalls beurteilen
auch die Lehrpersonen die Schulsozialarbeit als sehr positiv und
die Tatsache, dass sich auch immer mehr Eltern bei der Schulsozialarbeiterin
melden, unterstreicht die Feststellung, dass die Schulsozialarbeit
in Rüschlikon einem echten Bedürfnis entspricht. Eine
wichtige Aufgabe der Schulsozialarbeit ist die Prävention!
Durch die Förderung der sozialen Lebenskompetenz der Schüler
und Schülerinnen und der Früherfassung von Problemen
sollen Eskalationen vermieden werden.
Der Schulpflege nimmt von den vorliegenden Fakten zustimmend Kenntnis
und beschliesst, der Gemeindeversammlung vom Dezember 2009 die
definitive Einführung der Schulsozialarbeit zu beantragen.
Die Kosten von Fr. 82'300.-- werden in das Budget 2010 eingestellt.
Auch soll die Zusammenarbeit mit der Fachstelle Schulsozialarbeit
des AJB Region Süd weitergeführt werden.
Sanierung Brunnenanlage Schulhaus Moos,
Abnahme der Schlussabrechnung
Die Schlussabrechnung der Brunnenanlagen-Sanierung im Schulhaus
Moos ist mit Fr. 50'082.15 um Fr. 6'552.90 tiefer ausgefallen
als budgetiert und wird von der Schulpflege genehmigt.
Voranschlag 2010 Laufende Rechnung
und Investitionsplan 2010 – 2014, zweite Lesung und Verabschiedung
Der Kostenvoranschlag der laufenden Rechnung (exkl. Liegenschaften)
für das Jahr 2010 beläuft sich auf Fr. 6'508'508.--.
Der Differenzbetrag gegenüber der Rechnung 2008 von Fr. 192'492
resultiert aus folgenden grösseren Abweichungen:
- Pensenerweiterung im Rahmen der neuen Gemeindeordnung 2010 in
der Schulverwaltung.
- Zunahme externer Schulungen und Therapien in der Sonderschulung;
diese sind fallabhängig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Aufgrund der grösseren Anzahl Kindergartenschüler
erhöht sich der VZE-Anteil im Kindergarten.
- Kommunale Lehrerlöhne Primarschule und Sonderschulungen.
Hier ergibt sich aufgrund Einführung DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
sowie der kantonalen Lohnpolitik eine markante Erhöhung gegenüber
2008.
- Externe Tagesbetreuung: hier macht sich die Erweiterung Hort
Dorf im 2009 bemerkbar.
- Ebenfalls nehmen die Kosten für die Heilpädagogische
Schule Horgen (HPS) sowie des Schulpsychologischen Dienstes (SPD)
zu.
Jedoch fallen auch Minderkosten an und zwar wie folgt:
- Verringerung kant. Lehrerlöhne Primarschule. Hier reduziert
sich aufgrund der Schülerzahlen die Anzahl der VZE’s.
- Verringerung kant. Lehrerlöhne Oberstufe. Aufgrund geringer
Pensenschwankungen verringern sich die kant. Lohnkosten.
- Ebenfalls ist die Anzahl der Mittelschüler leicht rückläufig
und schlägt ebenfalls mit Minderkosten zu Buche.
Die Schulpflege verabschiedet das Budget der Laufenden Rechnung
für die Schule Rüschlikon zu Handen Gemeinderat und
Gemeindeversammlung.
Das Gesamtbudget der Liegenschaften in der Höhe von Fr. 1'066'869.--
konnte gegenüber der Rechnung 2008 um Fr. 21'974.-- (2.1%)
reduziert werden. Dies hauptsächlich aufgrund reduzierter
Energiekosten (Öl).
Ebenfalls genehmigt die Schulpflege den Investplan 2010-2014 für
die Schule Rüschlikon und die Schulliegenschaften zu Handen
Gemeinderat und späteren Abnahme durch die Gemeindeversammlung.
Pensen Tagesbetreuung im Schuljahr 2009/2010
Mit der Zusammenlegung Mittagstisch/Hort ergibt sich die
neue Struktur Tagesbetreuung. Das Personal wird zusammengeführt
und daraus ergeben sich teilweise neue Arbeitspensen. Diese werden
von der Schulpflege für das Schuljahr 2009/2010 genehmigt.
Schuleinheit Sekundarschule, Einsatz
von Assistenzlehrpersonen
In der Oberstufe Rüschlikon ist geplant, Assistenzlehrpersonen
einzuführen. Eine entsprechende Anfrage bei der Bildungsdirektion
hat ergeben, dass einer solchen Einführung nichts im Wege
steht. Das Recht, von einer ausgebildeten Lehrperson unterrichtet
zu werden, muss aber für jede Schülerin und jeden Schüler
garantiert bleiben. Die Eltern werden über den Einsatz von
Assistenzlehrpersonen an der Oberstufe Rüschlikon rechtzeitig
informiert.
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